Wann beginnen die Semesterferien?

Neulich hatte ich wieder in einem Kontaktrechtsverfahren mit einem besonderen Exemplar eines Erzeugers zu tun, der nach dem Verlust der Kontrolle über die Kindesmutter (=Scheidung) dieser nun das Leben sprichwörtlich „zur Hölle“ macht.

Neulich hatte ich wieder in einem Kontaktrechtsverfahren mit einem besonderen Exemplar eines Erzeugers zu tun, der nach dem Verlust der Kontrolle über die Kindesmutter (=Scheidung) dieser nun das Leben sprichwörtlich „zur Hölle“ macht.

 

So wurde zum Beispiel besprochen (oder besser gesagt: schreiend durchgesetzt), dass der gemeinsame Sprössling die diesjährigen Semesterferien bei der Kindesmutter verbringt. So weit so gut… Der Kleine verbrachte also die Semesterferien bei der Mama (nebenbei bemerkt im Bett, da er sich nach einer Operation erholen musste).  Nun landet auf meinem Tisch ein Antrag des Kindesvaters auf „angemessene Bestrafung der Kindesmutter“ weil er sein, ihm jedes zweite Wochenende zustehende Kontaktrecht nicht ausüben konnte. Ihr versteht das auch nicht? OK, ich versuche es einzuordnen: Nach Ansicht des Erzeugers beginnen die Semesterferien erst am Montag (so steht es ja auf der Website des Bildungsministeriums). Nach Ansicht des Herrn Papa, müsste der Kleine daher Samstag und Sonntag noch bei ihm verbringen, weil es ja sein Kontaktwochenende war. Der Kindesmutter steht das Kind daher erst ab Montag zu. Vereinbart wurden eben die Semesterferien! Ernsthaft?

 

Deshalb meine Frage an Euch: Wann beginnen für Euch die Semesterferien? Fährt Ihr erst am Montag in den Skiurlaub (wie es das Ministerium mit Ferienbeginn meint) oder fährt Ihr von Samstag bis Samstag? Vielleicht bin ich diejenige, die es wirklich nicht versteht…

 

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.