Sonnenbrand ohne Folgen!

Als wäre ein Sonnenbrand nicht schon schmerzhaft genug, ist ein daran anschließendes Strafverfahren noch schmerzafter.

Als wäre ein Sonnenbrand nicht schon schmerzhaft genug, ist ein daran anschließendes Strafverfahren noch schmerzafter. Ich habe Euch bereits davon berichtet, dass ein furchtbar netter Kindesvater nun ein von der Kindesmutter angeregtes Strafverfahren am Hals hatte, weil eines der beiden Kinder vom Kontaktwochenende bei ihm mit einem Sonnenbrand zurückgekehrt ist. Ja, richtig gelesen! Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete: Vernachlässigung unmündiger Personen (§ 92 Abs. 2 StGB). Eine solche Tat ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

 

Obwohl die Kindesmutter nun alles (aber auch wirklich alles) versuchte, um den Kindesvater im schlechtesten Licht darstellen zu lassen, war nach insgesamt drei Verhandlungen und zwei Gutachten klar: Freispruch!

 

Obwohl ich mich mit dem Kindesvater über dieses Ergebnis freue, ärgert es mich dieses Verfahren zu tiefst. Es zeigt, wie weit manche Eltern gehen können, um dem anderen (meist schon geschiedenen) Elternteil zu schaden. Diese Kindesmutter hat es offensichtlich nicht verstanden, dass die gemeinsamen Kinder ein Recht auf den Kindesvater haben und dazu gehört auch, dass man den Kindern die Freude am anderen Elternteil nicht nimmt (egal wie sehr man sich untereinander hasst). Und dazu gehört gewiss auch nicht, dass man den anderen – offenbar aus falschverstandener Sorge oder nicht überwunderer Kränkung – sogar vor den Strafrichter zitiert.

 

In diesem Sinne: Habt ein schönes Wochenende und bleibt nicht zu lange an der Sonne!

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.