Komm auf meine Kommunikationsinsel!

Es wird Euch nicht entgangen sein, dass man im Falle einer nachehelichen Unterhaltspflicht, sich das Einkommen gegenseitig zu berichten und zu belegen hat. Dient zu etwas so trivialen, wie einer ordnungsgemäßen Unterhaltsberechnung.

Es wird Euch nicht entgangen sein, dass man im Falle einer nachehelichen Unterhaltspflicht, sich das Einkommen gegenseitig zu berichten und zu belegen hat. Dient zu etwas so trivialen, wie einer ordnungsgemäßen Unterhaltsberechnung.

 

Da hilft manchmal das lange Prozessieren nicht so effektiv, wie ein netter Brief, mit der Bitte einer Vorlagepflicht nachzukommen. Noch besser ist es, wenn dieser nicht nur nett ist, sondern auch die Begründung dazu enthält, dass dies nicht einer sinnlosen Zeitvertreibung dient (diese findet in Augen des Ex ohnehin am Kohlmarkt statt), sondern der Vermeidung von langwierigen Prozessen, in welchen erst mühsam festgestellt werden muss, seit wann das Gehalt der Unterhaltsberechtigten gestiegen ist, um wie viel und warum es nicht eher mitgeteilt wurde (man muss kein Einstein sein, um zu erkennen, wie aufregend das klingt). Solche Prozesse sind nicht nur unsexy sondern auch teuer.

 

Und siehe da - die Unterlagen sind plötzlich da! Offensichtlich war die Aussicht auf diesen „aufregenden“ Prozess doch nicht so verlockend und auch der Gegner hat es nun verstanden (wir sind sozusagen auf gleicher Kommunikationsinsel gelandet). So, ich mache mich dann ans Rechnen (jetzt fällt mir übrigens- wieder ein, dass ich in der Schule Mathe mal wirklich gerne hatte - OMG) und Ihr könnt wieder am Montag mit mir rechnen.

 

In diesem Sinne wünsche ich Euch ein fabelhaftes Wochenende! Und nicht vergessen: Kräftig liken, wenn Euch der Text gefallen hat. Danke!

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.