„Es kommt auch oft per fidem zu Perfidem“ – Sigbert Latzel

Bei Unzumutbarkeit des gemeinsamen Wohnens kann das Gericht eine Zustimmung des anderen Ehepartners zum Verlassen der gemeinsamen Ehewohnung ersetzen, ohne dass dadurch eine Eheverfehlung begründet wird.

Wenn das Wort Scheidung erstmals gefallen ist, dann fallen auch noch andere Dinge… wie Anstand zum Beispiel. Es wird daher regelmäßig hinter verschlossenen Türen (ja, das soll bloß niemand sehen) versucht, das gemeinsame „unter einem Dach Leben“ durch viele „Nettigkeiten“ so ungemütlich wie möglich zumachen, damit der andere keine Lust mehr auf den Scheidungskampf hat und aufgibt (=vulgo: sich schleicht). Da verschwindet schon mal gerne der Wohnungsschlüssel (just in dem Augenblick als man es besonders eilig hat, um in die Arbeit zu kommen). Autoschlüssel erleiden im Übrigen auch gerne diesen seltsamen Schicksal (komisch diese Schlüsselangewohnheiten). Andere Mandanten berichten mir zum Beispiel auch von übel-riechendem Geruch, der sich wie von Zauberhand in der Wohnung ausbreitet, obwohl doch regelmäßig geputzt wird (achja, die Fischreste in der Gardinenstange wurden tatsächlich nicht gleich gefunden). Oder aus Apfelsaft-Packerl kommt gleichaussehender….naja, lassen wir das mal unausgesprochen (für Eure Gedanken kann ich wirklich nichts).

 

Aber muss man das ertragen? Nein! Dagegen gibt es ein einfaches Mittel: Antrag auf gesonderte Wohnungsnahme. Bei Unzumutbarkeit des gemeinsamen Wohnens kann das Gericht eine Zustimmung des anderen Ehepartners zum Verlassen der gemeinsamen Ehewohnung ersetzen, ohne dass dadurch eine Eheverfehlung begründet wird. Im Übrigen wollen die besonders schlauen Lieblinge auf diese Weise den anderen dazu bringen, ohne dieser Zustimmung auszuziehen, um sich daraus im Scheidungsverfahren einen Vorteil zu verschaffen.

 

Noch schlauer sind allerdings diejenigen, die mir folgen und jetzt wissen, dass es noch andere Möglichkeiten gibt… Damit diese Informationen aber noch mehr Menschen erreichen, würde ich mich über Eure regelmäßigen „Likes“ freuen (Ihr wisst, ohne diese „Likes“ wird der Algorithmus nicht gefüttert)… und wenn Ihr dieses Seite Euren Freunden empfiehlt, dann wäre das natürlich die Krönung! In diesem Sinne: Ich wünsche Euch einen fabelhaften Mittwoch!

 

Zur zur Übersicht der Einträge zu Familienrecht und Scheidung.

Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.