Liebes-Aus – Wohnung-Aus?

Wenn die Liebe passé ist, begehrt man die Scheidung. Wenn die Wohnung passé ist, erklärt man die Kündigung.

Wenn die Liebe passé ist, begehrt man die Scheidung. Wenn die Wohnung passé ist, erklärt man die Kündigung. Was passiert aber, wenn das ehemals gemeinsam angemietete Liebesnest nur von einem ehem. Turteltäubchen verlassen wird, weil dieser lieber mit der neuen Flamme ein schickes Einfamilienhaus in der Vorstadt beziehen möchte, während die Ehefrau mit den Kindern lieber in der Innenstadt verbleiben möchte?

Nach dem Mietvertrag ist man aber noch gemeinsam dem Vermieter verpflichtet, zB die Miete zu bezahlen. Dass dies zu einem Loch im Neueliebe-Budget führen kann, wenn man gleichzeitig für die Wohnung in der Innenstadt und das Haus in der Vorstadt aufkommen muss, ist nicht schwer zu erkennen. Aber wie kommt man da raus? Wohnung kündigen: Das geht nicht, weil sie der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ex und der gemeinsamen Kinder dient. Miete weiterzahlen, obwohl man gar nicht mehr darin wohnt? Das kann teuer werden.

 

Als ewiger Optimist, bin ich immer für eine einvernehmliche Lösung, nämlich eine gemeinsame Regelung, wonach der eine auf das aus dem Mietverhältnis erwachsene Recht zugunsten des andren verzichtet und dieser dann das Mietverhältnis fortan alleine fortsetzt. Wie gesagt, im Idealfall bei einer einvernehmlichen Lösung. Gibt es diese nicht, dann muss zuerst die Scheidung durchgefochten werden, ehe dann erst das Aufteilungsverfahren eingeleitet werden kann, im Zuge welchen die Frage der Wohnung geklärt wird.

 

Deshalb überlegt Euch, was teurer kommen kann: Auf etwas freiwillig verzichten oder es im jahrelangen Prozess durchfechten?

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.