Kredite machen glücklich!

Gut, dass der Unterhalt nicht vom verbliebenen Groschen, sondern vom ungeschmälerten Einkommen des zeugungsfreudigen Verschwenders bemessen wird.

Das denkt sich zwar nicht jeder, aber jedenfalls ein wahnsinnig einfallsreicher Herr Papa, der blöderweise auch für seinen Sprössling unterhaltspflichtig ist. Sein grandioser Einfall bestand darin, sich ein oder gleich zwei PS-starke Boliden auf Pump zu kaufen, um so durch die Kreditraten so wenig Geld zu haben, damit der Unterhalt für seine Lendenfrucht so niedrig wie möglich berechnet wird. Schließlich würde das Geld sowieso bei Jimmy Choo oder beim Nobelfriseur der Kindesmutter landen. Also lieber gleich beim Autohändler des Vertrauens lassen (da ist es ja viel besser aufgehoben). Dass das Kind aber auch etwas zum Essen braucht und hier und da noch etwas zum Anziehen, was aber schon mal kosten kann, um beim Jugendclub konkurrenzfähig zu bleiben, gerät dabei schnell in die Vergessenheit.

 

Gut, dass der Unterhalt nicht vom verbliebenen Groschen, sondern vom ungeschmälerten Einkommen des zeugungsfreudigen Verschwenders bemessen wird. In Abzug gebracht werden dürfen nur ausnahmsweise Schulden, die zB zur Wohnraumschaffung für den Spross dienen. Wenn man aber ohnehin schon von der dummen Ex getrennt lebt, wurde das Thema meistens im Rahmen der Scheidung geregelt.

 

Fazit: Der Automobilhändler des Vertrauens darf sich freilich weiterhin über üppige Einkäufe freuen, solange sich der Unterhalt in entsprechender Höhe ausgeht, denn dieser hat eben Vorrang. Genauso weiterfreuen darf ich auch der Luxusschuhwarenhänder des Vertrauens der Mutter, denn diese muss sich nicht darüber rechtfertigen, wie sie die Unterhaltszahlungen verwendet… dies freilich solange, es dem Kind an nichts fehlt… zumindest Essenzielles.

 

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