Unterhalt bis ans Lebensende?

Landläufig denken viele, dass nach der Scheidung automatisch mit dem
Ehegattenunterhalt Schluss ist. Mitnichten!

Landläufig denken viele, dass nach der Scheidung automatisch mit dem
Ehegattenunterhalt Schluss ist. Mitnichten!


Tatsächlich kennt das Gesetz einige Fälle, in welchen der Unterhalt an die (meistens) ach so ungeliebte Ex zu zahlen ist. Dies vor allem dann, wenn man ganz unartig war und das Gericht festgestellt hat, dass man tatsächlich Schuld an der Zerrüttung der Ehe (vulgo Scheidung) war. Das alleinige oder überwiegende Verschulden an der Scheidung führt nämlich zur Unterhaltspflicht. Und das besonders perfide ist: Die Unterhaltspflicht besteht lebenslang… zumindest aber solange die (jetzt erst recht ungeliebte) Ex nicht wieder heiratet oder eine neue Beziehung eingeht. Aber diesen Gefallen wird sie Euch nicht so schnell tun (oder zumindest davon erzählen). Bis dahin müsst Ihr weiterhin brav abdrücken und damit indirekt den Lederwarenhändler um die Ecke weiterhin finanzieren.

 

Das Gesetzt kennt aber noch andere Fälle, warum Ihr auch nach der Scheidung Unterhalt an den Ehegatten zahlen müsst: Kinderbetreuung, Krankheit, Alter, und manches mehr.

Ihr könnt aber diesen Unterhalt im Vorfeld in der Höhe im Vertrag selbst festlegen und auch die Zeit, wie lange er zu zahlen ist (=Ehevertrag).


Dann sind die Kinder gut versorgt, jeder weiß, wann er wieder für sich und seine Karriere zuständig und verantwortlich ist und wann er wieder sein Geld (mit Ausnahme des Kindesunterhaltes) ganz für sich alleine hat und einen ehelichen Zweitversuch unbeschwert wagen kann.


Und der betreuende Elternteil ist automatisch motiviert und kann sich nicht ewig ans Nicht-Arbeiten gewöhnen.



Planungssicherheit auf beiden Seiten: win-win!

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.