Früh übt sich, wer ein Sparer werden will!

Losgelöst von Scheidungen und sonstigen Unterhaltsstreitigkeiten zwischen den, mit ihrer Ehe gescheiterten Eltern, taucht auch in den besten Familien irgendwann die Frage der Sprösslinge nach einem Taschengeld auf.

Dabei übersehen diese freilich die zahlreichen Zuwendungen, die sie im Laufe ihres bisweilen kurzen Daseins von ihren Eltern bekommen haben, wie Spielzeuge, Spielkonsolen oder gar Fahrzeuge. Auch wenn die Eltern bei der ersten Frage nach dem „Zaster“ sich manchmal vor den Kopf gestoßen fühlen, zumal sie bisher ja ach so großzügig waren, muss ich diesmal für die Kids Partei ergreifen.

Ein Taschengeld ist wichtig und gut, und zwar gar nicht aus dem Selbsterhaltungsgedanken, sondern viel mehr aus erzieherischen Erwägungungen. Diese kleinen gierigen Bestien müssen doch auch irgendwann den Umgang mit Geld lernen. Betrachtet daher das Taschengeld also wie ein Erziehungsinstrument.

In diese Kerbe schlägt auch die einhellige Lehrmeinung und sieht sogar altersabhängige Prozentsätze vor, wie ich es einem meiner Idole und einer Familienrechtskoryphäe beim OGH, Prof. Edwin Gitschthaler, entnehmen konnte. Der Taschengeldanspruch soll daher bis 7 J. des Nachwuchses ca. 1%, von 7 bis 10 J. -> 5 %, von 10 bis 14 J. ->  8% und von 14 bis 19 J. -> 10% des Gesamtunterhaltsanspruchs betragen. Wie hoch dieser ist, hängt – wie Ihr schon bei mir hoffentlich gelernt habt – vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern ab. Auf den ersten Blick also schwierig zu berechnen.

Geht aber auch einfacher:

Zur Orientierung können folgende Richtwerte herangezogen werden:

  • 6 bis 8 J. € 0,5 bis 2,- pro Woche,
  • 8 bis 10 J. € 2,- bis 3,-/ Woche,
  • 10 bis 12 J. € 8,- bis 14,-/ Monat,
  • 12 bis 14 J. € 12,- bis 20,-/ Monat,
  • 14 bis 16 J. € 18,- bis 35,-/ Monat,
  • 16 bis 18 J. € 30,- bis 60,-/ Monat
  • 18 bis 20 J. € 50,- bis 80,-/ Monat. 

Aber Achtung, bei diesen Werten handelt es sich lediglich um Richtwerte und Empfehlungen. Genauso wie bei der Frage, ob man Kinder bekommen soll oder nicht! Letztlich macht es jeder, wie er es für richtig und angemessen hält. In diesem Sinne, frohes Rechnen!

Zur zur Übersicht der Einträge zu Familienrecht und Scheidung.

Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.