Wenn ich tot bin, dann ist mir eh alles egal!

So denken viele über ihr Vermächtnis, also umgangssprachlich über das, was von ihnen auf dieser Erde bleibt, wenn sie den Weg über den Regenbogen antreten. Aber ist es wirklich egal?

Denkt mal darüber nach… Wenn ihr verheiratet seid und Kinder habt und sowieso wollt, dass diese Personen alles erben sollen, dann müsst ihr nichts weiter tun. Denn ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge ein. Und diese sieht vor, dass der Ehepartner neben den Kindern ein Drittel des Erbes bekommt (egal ob ihr ihn gern habt oder nicht). Die restlichen zwei Drittel werden auf die Kinder aufgeteilt (auch wiederum egal, ob ihr die Kinder gern habt oder nicht).

Aber, was soll passieren, wenn ihr euren Ehepartner oder Kinder doch nicht mehr so gern habt und diese nicht (mehr) so viel erben sollen? Oder, wenn diese noch zu Lebzeiten so viel bekommen haben, dass es schon langsam reicht mit dieser Großzügigkeit. Und soll noch der geliebte Ehemann/Ehefrau noch erben, wenn ihr nicht mehr verheiratet seid (Achtung: Änderung der Rechtslage seit 2016)?

Dann brauch ihr eindeutig ein Testament. Denn nur dort kann man das gesetzliche Erbrecht abändern oder Schenkungen anrechnen und den undankbaren Kindern, die sich eh schon seit Jahren immer nur dann melden, wenn sie wiedermal in Geldnöten stecken, einen weit geringeren Teil des Erbes zu Teil werden lassen… oder diese ganz enterben (aber nur, wenn sie ganz böse waren und euch übel mitgespielt haben).

Also denkt darüber nach und entscheidet für Euch selbst, ob ein Testament notwendig ist oder nicht. Wenn ihr wollt, können wir auch darüber reden… solange ihr noch am Leben seid!

In diesem Sinne wünsche ich Euch ein langes und erfülltes Leben!!! Möge der Erbstreit nie eintreten!

Zur zur Übersicht der Einträge zu Familienrecht und Scheidung.

Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.