Weihnachten steht vor der Tür!

Wirklich? Woran merkt man das? Am Schnee draußen? Dem Morgenfrost? Den Lebkuchen im Supermarkt?

Wir, Familienrechtsanwälte merken es vor allem an steigenden Anfragen bezüglich einer Kontaktrechtsregelung für die Weihnachtsfeiertage für die gemeinsamen Kinder. Die besonders umsichtigen Eltern denken jetzt schon daran, dem besonders unwilligen Ex und dennoch Elternteil des gemeinsamen Nachwuchses (irgendwann hatte man sich doch so lieb, dass daraus ein Nachwuchs entstanden ist) das eigene Recht auf Ferienkontakt zum Kind bei Gericht durchzusetzen.

Und dann gibt es noch die andere Sorte Eltern, nämlich jene, die am 20.12. auf der Kanzleimatte stehen und das gleiche durchsetzen möchten. Wie? Geht nicht mehr? Es sind doch noch vier bis Weihnachten! Da müssen Sie doch schaffen! Haben Sie keine Lust zu arbeiten?… Spätestens jetzt rebelliert meine, durch den vorweihnachtlichen Stress gebeutelte Seele dermaßen, dass es mich sehr viel Überwindung kostet, um durch meine spontane Antwort/Reaktion nicht vor dem Strafrichter zu landen.

Meine Lieben, Weihnachten kommt wie jedes Jahr am 24.12. Es war noch nie anders! Entweder denkt man rechtzeitig an entsprechende Anträge oder man deponiert sie gleich im Brief an das Christkind.

Weihnachtswunder soll es geben, aber keine anwaltlichen Zauberkräfte! Obwohl ich zugeben muss, dass mir diese Vorstellung gut gefällt ;) Und wie ist es bei Euch? Welche Zauberkräfte wünscht Ihr Euch?

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