Umtauschrecht im Eherecht?

Neulich ist mir wieder ein Satz eingefallen, den ich vor vielen Jahren in einem Fortbildungsseminar zum Thema „Scheidung“ gehört habe:

Das Scheidungsrecht ist wie Gewährleistungsrecht. Wenn ich mir bewusst einen schiechen Hund kaufe, dann habe ich später kein Umtauschrecht“.

Das musste ich nun einer Mandantin sagen, die sich bei mir in stundenlangen Besprechungen darüber ausheulte, dass ihr (Noch-) Ehemann, von dem sie sich am liebsten so schnell wie möglich scheiden lassen möchte, keinerlei Anstalten macht, sein teures und zeitfressendes Hobby, nämlich das Golfspielen abzustellen. „Er verbringt fast jedes Wochenende auf dem Golfplatz und kauft sich ständig neue und teure Schläger“, meinte sie und wachelte dabei mit ihrer neuen Chanel-Handtasche, welche sie auf einem alleine absolvierten Wochenendtrip nach Paris erwerben konnte.

Grundsätzlich stellt die Vernachlässigung des Ehepartners schon einen möglichen Ehescheidungsgrund dar, welchem man genauer auf den Zahn fühlen könnte. Bloß ergab die genaue Nachfrage, dass sie den golfverliebten Mann… am Golfplatz kennenlernte. Schon damals spielte er in jeder freien Sekunde Golf und schon damals war sie sogar noch froh darüber, denn nur deshalb konnten sie sich beim gemeinsamen Spiel besser kennen- und lieben lernen. So konnten die frischverliebten Turteltäubchen ihrem Hobby gemeinsam frönen.

Und jetzt, wo sich die unglückliche, nicht mehr golfspielende Ehefrau (der Rasen verträgt sich nicht mit ihren Heels) über die Tatsache beschwert, dass ihr Ehemann dem Golfen nicht abgeschworen hat, musste ich ihr klipp und klar sagen: Keine Eheverfehlung! Schon damals war ihr klar, dass der Mann eben viel Zeit am Golfplatz verbringt. Das hat er ihr nicht verheimlicht. Also kein Umtauschrecht!!!

Und was würdet Ihr am liebsten umtauschen?

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.