Bloß nicht zu viel ausgeben!

Aktuell rege ich mich sehr über die Einstellung eines Herrn Papa auf, welcher seit Jahren nur darauf bedacht ist, bloß nicht zu viel Unterhalt für seinen siebenjährigen Sohn zu bezahlen.

Obwohl er knapp EUR 6.000,00 im Monat !netto! verdient, dies wohlbemerkt 14 Mal im Jahr, meint er allen ernstes, sich nur EUR 300,00 an monatlichen Unterhalt für seine Lendenfrucht leisten zu können.

 

Also müssen wieder Anträge ans Gericht geschickt werden, in welchen sowohl für die Vergangenheit (ja, es geht bis zu drei Jahren rückwirkend) als auch für die Zukunft der Unterhalt eben vom Gericht und nicht von der Schönwetterlage bemessen wird. Bei Gericht wird der Unterhalt eben nicht nach Gutdünken, sondern nach ständiger Rechtsprechung berechnet und ergibt in unserem Fall… ta ta ta ta!!!… man sehe und staune EUR 1.260,00 an monatlichem Unterhalt, den der „großzügige Erzeuger“ nun zahlen muss. Also mehr als das Vierfache dessen, was er freiwillig zahlen wollte.

Die bittere Pille dabei ist, dass man dazu ein Unterhaltsverfahren führen muss, in welchem es am Ende für den Sieger keinen Kostenersatz gibt. Man gewinnt also in der Sache selbst, bleibt aber auf den Kosten sitzen. Es gibt zwar die Möglichkeit, einen sog. Sonderbedarf (also zusätzlichen Unterhalt) für die Verfahrenskosten geltend zu machen, aber das müsste man eben auch gerichtlich beantragen und durchsetzen.

Ich persönlich finde das unbefriedigend. Man gewinnt zwar, zahlt aber die Rechnung dafür. Auf der anderen Seite muss man auch fairerweise sagen: Wenn das Kind doch verlieren sollte, müsste es umgekehrt keine Verfahrenskosten an den Vater bezahlen. Was meint Ihr dazu? Wer soll die Kosten im Unterhaltsverfahren tragen?

  • Sieger
  • Verlierer
  • Jeder seine Eigenen?

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