Ein verborgener Schatz!

Oft habe ich mit Unterhaltssachen zu tun, in welchen sich das Unterhalts- und das Unternehmensrecht nicht nur treffen, sondern richtig überschneiden.

Denn wie sonst könnte man die Bemessungsgrundlage für den UH berechnen, wenn der Herr Papa, der den UH (Unterhalt) leisten sollte, sein Geld in verschiedene Gesellschaften (ver)steckt und just nicht auszahlt. Denn wo kein Einkommen, da kein Unterhalt, denkt er sich. Aber stimmt es? Kann man dadurch seine Unterhaltspflicht umgehen?

Da hilft die Erfahrung, die ich über viele Jahre auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts sammeln konnte ungemein. Da sind unaussprechliche Begriffe wie „Thesaurierung des Gewinns“ nicht nur ganz klar, sondern können auch verständlich erklärt werden.

Darunter versteht man das „Bunkern“ des Gewinns, anstatt diesen an die Gesellschafter auszuzahlen. Normalerweise erfolgt jährlich die Auszahlung des Gewinns, sog. Gewinnausschüttung. Natürlich können die Gesellschafter auch beschließen, dass der Gewinn nicht ausgezahlt werden und in der Gesellschaft verbleiben soll. In diesem Fall bekommen alle (vorerst) nichts und das Geld bleibt in der Firma. Das ist für jemanden, der ohnehin Geld auf der Seite hat nicht tragisch, aber für denjenigen, dem er UH schuldet schon. Denn wir erinnern uns: Der UH wird nach dem Einkommen bemessen und wo kein Einkommen, da kein UH. An sich eine schlaue Geschichte, könnte man sich denken…

Dazu sagt der OGH aber eindeutig, dass dies nicht so einfach geht. Eine Thesaurierung (also das Bunkern) des Gewinns darf unterhaltsrechtlich nur dann erfolgen, wenn dafür wichtige Gründe für die Gesellschaft vorliegen, wie z.B. Anlegen von Reserven für eine wirtschaftlich schwierige Lage. Dies war in Zeiten der Pandemie leider oft der Fall. Aber jetzt, wo sich auch die „Viruswolken“ bereits lichten, wird es nicht mehr ohne weiteres möglich sein. Da wird der unterhaltspflichtige Gesellschafter so behandelt als ob er den Gewinn ausgeschüttet bekommen hat. Dies unabhängig davon, ob das Geld tatsächlich geflossen ist oder nicht. 

Also prüft Eure Bilanzbücher…

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