Wegen Sonnenbrand zum Strafrichter?!

Ein konfrontierender Moment… Als Familienrechtsanwältin bin ich Emotionen und Gefühlsausbrüche schon sehr gewöhnt. Aber das hier ist schon ungewöhnlich.

Obwohl ich es gewohnt bin, es gibt dennoch immer wieder Situationen, wo auch ich emotional werde.

So auch heute in der Früh als mich ein Mandant anrief und sagte, dass ihn die Ex-Ehefrau wegen „Vernachlässigung und Quälens Minderjähriger“ angezeigt hat. Ja, so heißt der § 92 des Strafgesetzbuches.

Was ist passiert?

Eines schönen Mai-Nachmittages hatte der Vater seine beiden Kinder zum vereinbarten Kontaktwochenende abgeholt. Sie hatten viel Spaß im Park und am Abend brachte er die Kinder zur Mutter zurück. Nun wird behauptet, dass das jüngere der beiden Kinder einen Sonnenbrand erlitt. Jetzt steht er vor dem Strafrichter und muss sich verantworten. Es droht ihm eine Freiheitsstrafe….

Was meint ihr? Sollen solche Sachen vor Gericht geklärt werden oder unter vier Augen?

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.